
Grundlage für eine gendersensible Weiterbildungsberatung ist zunächst die Klärung der formalen Rahmenbedingungen und der persönlichen Weiterbildungsvoraussetzungen der Teilnehmenden.
Dann folgt die Formulierung des Beratungsanliegens der Ratsuchenden. Hierbei kommt es darauf an, auch den sozialen und kulturellen Hintergrund zu erfragen. Genauso wichtig ist es, die Erwartungen und die gesteckten Ziele festzuhalten, die später einer gendersensiblen Beurteilung unterzogen werden.
Mögliche Weiterbildungsziele können sein:
Deshalb beinhaltet das weitere Vorgehen folgende Schritte:
Zur Erhebung des Ist-Standes gehört auch eine gendersensible Betrachtung der beruflichen Chancen von weiblichen und männlichen Teilnehmenden auf dem Arbeitsmarkt.
Hierbei sind die Wiedereingliederungschancen für die Ratsuchenden nach Arbeitslosigkeit, Familienpause oder Krankheit zu thematisieren.
Bei der Feststellung der Defizite sollte geschlechtersensibel erörtert werden, wodurch die Defizite entstanden sind, z.B. bei Frauen durch eine Familienpause oder bei älteren Frauen durch den nicht vorhandenen Zugang zu den neuen Medien.
Für die Konkretisierung der Weiterbildungsziele ist eine gendersensible Aufklärung erforderlich, die über Inhalte, Dauer und ggf. zu erreichende Abschlüsse informiert und dabei die zu investierende Zeit und die Zeitraster der jeweiligen Weiterbildung berücksichtigt. Bei der geplanten zeitlichen Investition ist darauf zu achten, ob eine Kinderbetreuung vorhanden ist bzw. sichergestellt werden kann.
Zum Ende der Beratung sind alle offen gebliebenen Fragen der Ratsuchenden festzuhalten und ggf. in einem Folgegespräch zu klären.